Pardot ist ein perfektes Tool, um eine “Online Leadgenerierungs-Maschine” aufzubauen. Einer der ersten Schritte der Leadgenerierung kann die Erfassung von Leads über Landing Pages sein und für dessen Ausgestaltung bieten sich mehrere Optionen an. Falls es um “Lead Magnets”, wie zum Beispiel einen Whitepaper Download geht, dominieren meiner Erfahrung nach zwei grundsätzliche Herangehensweisen. Die Beweggründe für die eine oder andere Herangehensweise liegen in der Interpretation der DSGVO und deren Balancierung mit den Zielen der Kundengewinnung.
Schauen wir uns diese zwei Versionen anhand eines Beispiels an: Landing Page mit einem Whitepaper-Download als “Lead Magnet”. Marketing will natürlich erreichen, dass an die Whitepaper Downloader auch Marketing E-Mails geschickt werden können, wie z.B. Nurturing Sequenzen oder Newsletter.
Herangehensweise 1: Whitepaper Download und Marketing Consent sind GEkoppelt
Konzept: Landing Page mit Whitepaper und ein Download-Formular. Marketing Consent ist Teil des Angebots, sprich der Whitepaper-Download wird erst nach der Bestätigung des Marketing Consents zugestellt.
Ist das DSGVO-konform? Stellt sich die berechtigte Frage, man hört ja in dem Kontext auch öfters über das Kopplungsverbot. Wir sehen jedoch, dass einige Unternehmen auch mit Pardot im Einsatz diesen Weg wählen. Eine spannende Zusammenfassung dazu habe ich bei Usercentrics gelesen und möchte hier auch ihre Landing Page mit Whitepaper als Beispiel nehmen:
Aus Sicht des Marketings ist mit diesem Setup das Leben einfacher. Es ist technisch weniger aufwändig und den Interessenten, der den Whitepaper herunter lädt, dürfen wir als Unternehmen E-Mail-Marketing schicken.
Vorteil
- Unterstützt das eigentliche Ziel des Lead Magnets ohne Verluste an Conversions
Nachteil
- Von den Rechtsabteilungen von Unternehmen oft als Grauzone bewertet. Diese Unklarheit wird dementsprechend als Risiko erachtet.
Herangehensweise 2: Whitepaper Download und Marketing Consent sind ENTkoppelt
Konzept: Landing Page mit Whitepaper und ein Download-Formular mit optionaler Checkbox für den Marketing Consent. Diese optionale Checkbox triggert in der Regel einen Double Opt-In Prozess, wenn sie angehakt wird.
Der Haken ist aber da, wo kein Haken gesetzt wird: Wird der Marketing Consent nicht angefordert, bekommt der Interessent zwar den Lead Magnet, wir als Unternehmen dürfen aber keine weiteren Marketing-E-Mails zuschicken. Das war´s vorerst mit Lead Nurturing.
Dies ist eine vorsichtige Herangehensweise – ganz klar wird hier in Richtung DSGVO balanciert. Die Marketing-Ziele bleiben etwas auf der Strecke. Es ist aber auch ohne Frage nachvollziehbar, dass Unternehmen die DSGVO-Thematik mit Respekt angehen. Wenn wir die Situation im Kontext von Pardot anschauen, ist noch nicht alles für Marketing und den Vertrieb verloren. Wir können einzelne Maßnahmen setzen, um die Whitepaper-Downloader, die die Consent-Checkbox ignoriert haben, doch noch umzustimmen. Wie das geht, beschreibe ich in meinem nächsten Beitrag.
Vorteil
- Von vielen Kunden als den wirklich rechtssicheren Weg gehalten
Nachteil
- Schlechtere Conversion Rates für das eigentliche Ziel des Lead Magnets -> Subscriber für die E-Mail-Kommunikation. Optimierung mit Pardot aber möglich!
Haftungsausschluss
Dieser Blogpost stellt keine Rechtsberatung dar. Meine Empfehlung an Marketer, die vor der Gestaltung ihrer “Lead Magnets” und Opt-Ins stehen, ist nicht die eine oder die andere Lösung zu wählen, sondern diese und deren Marketing-Aspekte zusammen mit der Rechtsberatung ihres Vertrauens zu betrachten, und darauf basiert zu entscheiden.
Feedback
Was sind deine Erfahrungen / Gedanken zu diesem Thema? Bevorzugst du GEkoppelt oder ENTkoppelt? Ich freue mich auf deinen Kommentar!